Hygienekonzept für Gottesdienste in der Spitalkirche

Stand: 24.11.2021
gem. Corona VO BW

Um Infektionen im Rahmen von Covid19 zu vermeiden wurde folgendes Hygienekonzept für Gottesdienste in der Spitalkirche basierend auf den Richtlinien des Bistums der Alt-Katholischen Kirche und der Corona Verordnung BW vom Kirchenvorstand erarbeitet:

  1. Präsenz-Gottesdienste GD in der Spitalkirche sind gem. Corona VO Baden- Württemberg vom 24.11.2021 gestattet, wenn ein Hygienekonzept besteht und die Daten der GD Besucher zur Vorlage beim Gesundheitsamt aufgenommen werden.
  2. Die Hygienevorschriften für den GD liegen in der Kirche am Eingang aus.
  3. Die Haupteingangstür wird vor dem GD geöffnet und bleiben geöffnet, damit niemand den Türgriff berühren muss. Die Glastüren können geschlossen bleiben, da sie mit dem Arm aufgedrückt werden können. Mehrere Fenster und die Seitentür werden einen Spalt geöffnet. Die Umluftheizung darf während des Gottesdienstes nicht benutzt werden. Der Weihwasserbehälter bleibt leer.
  4. Der Zugang zum GD erfolgt für alle Besucher* über einen einzigen Eingang. Jeder Körperkontakt ist zu vermeiden. Es darf keine Gruppen- oder Staubildung geben – weder vor noch nach dem GD.
  5. Ein Handspender mit Desinfektionsmittel steht in der Sakristei. Er wird vor dem GD am Eingang platziert. Jeder GD Besucher* muss sich die Hände desinfizieren. Der Spender ist mit dem Ellenbogen zu betätigen und wird nach dem GD wieder in die Sakristei gebracht.
  6. Alle Besucher* der Kirche müssen als Mund- und Nasenbedeckung eine Maske oder einen Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, tragen. Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren ist eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung ausreichend.
    Die Maske muss muss während dem gesamten Aufenthalt in der Kirche, auch am Platz permanent getragen werden. Ausnahmen gibt es nur für Sprecherfunktionen und für den Organisten*.
  7. Nur Personen aus einem Haushalt dürfen ohne Abstand zusammensitzen.
    Haushaltsinseln müssen mindestens 1,5m Abstand voneinander haben.
  8. Der Abstand vom Altarraum zur ersten Stuhlreihe ist ausreichend groß, so dass der Pfarrer* im Altarraum auf einen Mundschutz verzichten kann, wenn er 1,5 Abstand zu den Ministranten hält.Die Kontaktdaten jedes GD Besuchers müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Bei persönlich bekannten Besuchern genügten der Name und die Telefonnummer. Die Dokumentation erfolgt entweder mit einschlägigen Apps wie Corona App/Luca oder auch analog auf Papier. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf an der Veranstaltung bzw. Feier nicht teilnehmen.
  9. Ein Hygieneverantwortlicher* am Eingang mit Mund- und Nasenschutz überwacht die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen.
    Er* hat folgende Aufgaben:
    a. Aufnahme der Kontaktdaten jedes GD Besuchers gem. Punkt 9.
    b. Überwachung der Hygieneschutz Maßnahmen gem. Infektionsschutzkonzept.
    c. Zuweisung der Sitzplätze bei Bedarf
    d. Hinweis an die GD Besucher*, den Mund- und Nasenschutz während der ganzen Zeit in der Kirche ordnungsgemäß angelegt zu lassen gem. Punkt 6
  10. Ein Zutritt- und Teilnahmeverbot gilt: für Personen, die Kontakt zu einer mit dem Corona Virus Infizierten Person hatten und seither keine 14 Tage vergangen sind, für Personen, die die typischen Symptome einer Corona Infektion aufweisen oder Personen, die keine Mund-Nasen Bedeckung gem. Punkt 6 tragen. Diese Personen werden vom Hygienedienst aufgefordert, unverzüglich den Kirchenraum zu verlassen.
  11. Kommen mehr Personen- oder Haushaltsanzahlen als Haushaltsinseln vorhanden sind, so wird den überzähligen Personen die Teilnahme am GD verwehrt und sie müssen vom Hygieneverantwortlichen* abgewiesen werden.
  12. Singen in der Kirche ist nur mit Mundschutz gestattet.
  13. Jeder Sprecher* muss ein eigenes Mikrofon benutzen. Personen aus einem Haushalt dürfen sich ein Mikrofon teilen (z.B. für Lesung oder Fürbitten)
  14. Hostienschale und Kelch sind beim Bereitstellen mit einem desinfizierbaren Material abzudecken. Die Abdeckung verbleibt dort auch während des Eucharistiegebets und darf erst kurz vor der Austeilung der Hostien abgenommen werden.
  15. Eine Kommunionausteilung ist möglich, wenn sich der Austeilende* kurz vor dem Austeilen der Hostien einen Mund- und Nasenschutz anlegt und danach gründlich und sichtbar die Hände desinfiziert. Erst danach darf die Hostienabdeckung abgenommen und die Hostien mit angelegtem Mund- und Nasenschutz an die Gottesdienstbesucher an deren Platz ausgeteilt werden. Wer die Eucharistie empfangen will steht auf.
  16. Die Anmeldelisten werden an den Kirchenvorstand zur 4-wöchigen Aufbewahrung übergeben. Nach der Aufbewahrungsfrist werden die Daten vernichtet.

    gez. Peter Bauer
    Vorsitzender des Kirchenvorstands der Alt-Katholischen Gemeinde Baden-Baden

    * wenn im Text die männliche Form verwendet wird, dann ist damit immer auch gleichzeitig die weibliche Form gemeint.